Zeugnis-Rechtsprechung von A-Z

(Redaktionelle Zusammenfassungen der Mian HR Services UG)

 

 

A

 

Anspruch

 

Sächsisches Landesarbeitsgericht - 26.03.2003 - 2 Sa 875/02
Der Arbeitnehmer hat ein Wahlrecht (§ 262 BGB) auf ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis. Es gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB einzig das gewählte Zeugnis als die geschuldete Leistung.

 

LAG Köln - 30.3.2001- 4 Sa 1485/00
Das Landesarbeitsgericht Köln spricht einem Arbeitnehmer bereits nach 6 Wochen Beschäftigungszeit ein qualifiziertes Zeugnis zu.

 

LAG Hamm - 17.12.1998 – 4 Sa 630/98
Ein Arbeitgeber kann verpflichtet sein, ein Zeugnis mit geändertem Namen bzw. geändertem Geschlecht bei ansonsten unverändertem Inhalt Zug um Zug gegen Rückgabe des alten Zeugnisses neu zu erteilen, wenn der Arbeitnehmer Maßnahmen nach dem Transsexuellengesetz ergriffen hat.

 

BGH -9.11.1967 - II ZR 64/67
Ein GmbH-Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist, hat einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses.

 

LAG Düsseldorf- 14.05.1963 - 8 Sa 177/63
Ein Arbeitnehmer kann ein qualifiziertes Zeugnis fordern, wenn ein dauerndes Arbeitsverhältnis beendet wurde. Maßgeblich ist dafür allein, ob das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt war und nicht, wie lange es andauerte. In dem zugrundeliegenden Fall war der Arbeitnehmer nur 2 Tage beschäftigt.


B


Berichtigung

 

LAG Düsseldorf -23.5.1995- 3 Sa 253/95
Der Anspruch auf Zeugnisberichtigung ist durch eine allgemeingehaltene Ausgleichsklausel nicht ausgeschlossen, die erst nach der Zeugniserteilung unterzeichnet wurde.

 

LAG Hamm - 13.2.1992 - 4 Sa 1077/91
Der Berichtigungsanspruch geht soweit, dass der Arbeitgeber erneut ein Zeugnis zu erteilen hat. Eine bloße Korrektur des ursprünglichen Zeugnisses ist unzureichend.

 

Beweislast

 

BAG -18.11.2014 - 9 AZR 584/13
Hat ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen "zur vollen Zufriedenheit" bescheinigt
, trägt der Arbeitnehmer die Beweislast für eine bessere Benotung.

 

LAG Rheinland-Pfalz - 15.03.2011 -10 Ta 45/11
Die Beweislast für die Erfüllung des Zeugnisanspruchs trägt der Arbeitgeber.

 

BAG -14.10.2003 - 9 AZR 12/03
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine durchschnittliche Gesamtleistung bescheinigt, trägt der Arbeitnehmer die Beweislast für eine bessere Beurteilung.

 

BAG -24.03.1977 - 3 AZR 232/76
Wird dem Physiker einer Forschungsabteilung im Arbeitszeugnis bescheinigt: "Er führte die ihm übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durch", wird damit eine mangelhafte Leistung zum Ausdruck gebracht. Für diese Benotung ist der Arbeitgeber beweispflichtig.

 

BAG -25.10.1967 - 3 AZR 456/66
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Nichterteilung oder verspätete Erteilung eines Arbeitszeugnisses zu einem finanziellen Schaden beim Arbeitnehmer geführt hat, liegt bei diesem. Er muss in einem solchen Fall beweisen, dass ein bestimmter Arbeitgeber bereit gewesen wäre, ihn einzustellen, hätte er das Arbeitszeugnis rechtzeitig vorlegen können.

 

C


D


Dankes-Bedauern-Formel

 

BAG -11.12.2012 - 9 AZR 227/11
Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers in einer Schlussformel, wie der Dank für die Zusammenarbeit, sind nicht verpflichtender Inhalt eines Arbeitszeugnisses.

 

ArbG München -22.03.2012 - 23 Ca 8191/11
Nach Ansicht des Arbeitsgerichts München kann ein Arbeitnehmer eine vollständige Schlussformel im Arbeitszeugnis verlangen. Der Ausdruck von Dank und Bedauern seien mittlerweile üblich geworden.

 

LAG Baden-Württemberg –-21 Sa 74/10
Auf eine allgemeine Höflichkeitsbekundung am Ende eines qualifizierten Zeugnisses sind die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum beredten Schweigen nicht anzuwenden.

 

LAG Düsseldorf – 21.05.2008- 12 Sa 505/08
Der Arbeitgeber braucht in einem Arbeitszeugnis mit nur durchschnittlicher Leistungs- und Verhaltensbeurteilung keine "Dankes- und Wunschformel" aufzunehmen.

 

ArbG Berlin -07.03.2003 - 88 Ca 604/03
Ein positives Arbeitszeugnis Zeugnis muss sich auf Leistung und Führung erstrecken und eine „Dankes- und Zukunftsformel” enthalten, um das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht zu gefährden.

 

E

 

Erfüllungsort

 

Hessisches LAG -07.02.2011 -16 Sa 1195/10
Der Anspruch auf die Erteilung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses ist eine Holschuld. Der Arbeitgeber darf ein Arbeitszeugnis aber auch versenden.

 

BAG -08.03.1995 - 5 AZR 848/93
Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis beim Arbeitgeber abholen. Nach § 242 BGB kann dem Arbeitgeber aber auch zuzumuten sein, dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis
postalisch zu übersenden.


F


Formvorschriften

 

BAG -21.09.1999 - 9 AZR 893/98
Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses auch, wenn er dieses zweimal faltet. Das Zeugnis muss allerdings weiterhin kopierfähig sein. Die Falten dürfen sich nicht auf einer Kopie erkennen lassen.

 

LAG Hamburg -07.09.1993 - 7 Ta 7/93
Ein Arbeitszeugnis ist auf einem Geschäftsbogen in ungefaltetem Zustand auszustellen. Das Anschriftenfeld darf nicht ausgefüllt werden.

 

BAG -03.03.1993 - 5 AZR 182/92
Das Arbeitszeugnis muss auf dem üblichen Geschäftspapier des Arbeitgebers ausgestellt werden. Name und Anschrift des Ausstellers müssen dabei erkennbar sein.

 

BAG -09.09.1992 - 5 AZR 509/91
Ein vom Arbeitgeber berichtigtes Zeugnis ist in der Regel auf sein ursprüngliches Ausstellungsdatum zurückzudatieren.

 

Führungsleistung

 

LAG Hamm -27.4.2000 - 4 Sa 1018/99
In dem Arbeitszeugnis einer Führungskraft ist die Führungsleistung zu bewerten. Dabei können z. B. die Mitarbeitermotivation, die Arbeitsergebnisse  und auch das Betriebsklima bewertet werden. Aber auch die Durchsetungsfähigkeit der Führungskraft ist von Bedeutung.

 

G


H
 

I


Inhalt

 

BAG -15.11.2011 - 9 AZR 386/10
Der Satz: "Wir haben Herrn K. als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt, der stets eine sehr hohe Einsatzbereitschaft zeigte", stellt nicht zwingend einen sogenannten Geheimcode dar. Mit der Wendung "kennen gelernt" bringt der Arbeitgeber nicht zum Ausdruck, dass die im Zusammenhang angeführten Eigenschaften tatsächlich nicht vorliegen.

 

ArbG Herford- 01.04.2009- 2 Ca 1502/08
Es stellt einen Verstoß gegen § 109 Abs. 2 S. 2 GewO dar, wenn der Arbeitgeber in einem Zeugnis anbietet, Rückfragen zu der Arbeitsqualität des Arbeitnehmers persönlich zu beantworten.

 

LAG Köln -04.03.2009- 3 Sa 1419/08
§ 109 Abs. 1 Satz 2 GewO verpflichtet zu Angaben zur Dauer der Tätigkeit. Dabei ist auf die  Dauer des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses abzustellen.

 

BAG- 16.10.2007 - 9 AZR 248/07
Der Inhalt eines Zwischenzeugnisses ist für das Endzeugnis grundsätzlich bindend. 

 

BAG – 12.08.2008 -9 AZR 632/07
Die Auslassung branchentypischer Bewertungskriterien in einem Zeugnis stellt regelmäßig einen Hinweis auf eine unterdurchschnittliche Bewertung in diesem Bereich dar. 

 

BAG -21.06.2005 - 9 AZR 352/04
Verlangt der Arbeitnehmer eine Zeugnis-Berichtigung, so darf der Arbeitgeber in dem neu erteilten Zeugnis keine schlechtere Bewertung als in dem ursprünglichen vornehmen.

 

BAG -10.05.2005 - 9 AZR 261/04
Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis die Elternzeit eines Arbeitnehmers nur erwähnen, wenn diese durch Dauer und Lage so erheblich war, dass es ansonsten zu einem falschen Eindruck beim Zeugnisleser hinsichtlich des Bewertungszeitraums käme.

 

LAG Düsseldorf – 03.05.2005 - 3 Sa 359/05
Ein Ermittlungsverfahren darf in einem Arbeitszeugnis keine Erwähnung finden.

 

ArbG Saarbrücken- 02.11.2001 -6 Ca 38/01
Bei der Verhaltensbeurteilung ist die Reihenfolge Vorgesetzte/Kollegen/Geschäftspartner einzuhalten, da Abweichungen davon zu Missverständnissen führen könnten.

 

LAG Hamm -28.3.2000 - 4 Sa 648/99
Bei der Verhaltensbeurteilung müssen in der Regel Vorgesetzte, Arbeitskollegen, Mitarbeiter und Kunden erwähnt werden,  weil eine Nichterwähnung auf Probleme hindeuten kann.

 

BAG -23.09.1992 - 5 AZR 573/91
Die Formulierung "zur vollen Zufriedenheit" entspricht einer guten Bewertung. Für eine sehr gute Gesamtbeurteilung hingegen ist die Wendung zur "vollsten Zufriedenheit" zu verwenden.

 

LAG Köln -8.11.1989 - 5 Sa 799/89
Der Arbeitsvertragsbruch durch den Arbeitnehmer sollte in einem Zeugnis nicht ausdrücklich erwähnt werden.

 

ArbG Siegen -30.05.1980 - 3 Ca 190/80
Um Schadensersatzansprüche zukünftiger Arbeitgeber abzuwenden, kann der Arbeitgeber gehalten sein, den Arbeitsvertragsbruch eines Angestellten im Zeugnis explizit zu erwähnen.

 

BAG -05.08.1976 - 3 AZR 491/75
Sittliche Verfehlungen eines Heimerziehers gegen den ein Strafverfahren läuft, können in einem Arbeitszeugnis Erwähnung finden.

 

LAG München -14.9.1976 - 6 Sa 584/76
Der Arbeitgeber darf im Endzeugnis von einer kurze Zeit vorausgegangen Zwischenzeugnis-Bewertung nicht ohne triftigen Grund abweichen.

 

BAG -12.08.1976 - 3 AZR 720/75
Die Formulierungshoheit in einem Arbeitszeugnis liegt beim Arbeitgeber. Er muss dabei insbesondere dem Wahrheitsgrundsatz genügen. Zudem darf er entscheidende Eigenschaften, die für ein Berufsbild von Bedeutung sind, nicht unerwähnt lassen.

 

LAG Düsseldorf -02.07.1976 - 9 Sa 727/76
Die Formulierungshoheit für ein Abeitszeugnis hat der Arbeitgeber. Er hat sich jedoch an die Grundsätze der Wahrheit und des verständigen Wohlwollens zu halten. Insofern kann der Arbeitnehmer nicht verlangen, dass ein Zwischenzeugnis wortgleich in ein Endzeugnis umformuliert wird.

 

BAG -23.06.1960 - 5 AZR 560/58
Ein Arbeitszeugnis stellt eine Bewerbungsunterlage des Arbeitnehmers dar. Zugleich dient es dazu, einem Dritten, der die Einstellung des Zeugnisinhabers erwägt, über dessen Leistungen zu unterrichten. Es muss daher alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind.

 

Insolvenz

 

LAG Düsseldorf  - 17.11.2003 -16 Ta 571/03
Ein titulierter Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses aus einem beendeten Arbeitsverhältnis ist auch im Falle der nachfolgenden Insolvenzeröffnung weiterhin gegen den bisherigen Arbeitgeber vollstreckbar.

 

BAG -23.06.2004 - 10 AZR 495/03
Wird ein Arbeitsverhältnis vor Insolvenzeröffnung beendet, bleibt der Arbeitgeber grundsätzlich Schuldner des Anspruchs auf die Erteilung des Arbeitszeugnisses. Erlangt ein vorläufiger Insolvenzverwalter zunächst in vollem Umfang die Verfügungsbefugnis und wird das Arbeitsverhältnis erst nach der Insolvenzeröffnung beendet, kann der Zeugnisanspruch gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

 

J


K


L


M


N


O


P


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S
Schadensersatz

 

BAG -16.11.1995 - 8 AZR 983/94
Auch ein leitender Angestellter muss bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nachweisen, dass allein die fehlende Ausstellung seines Arbeitszeugnisses für seine erfolglose Bewerbung um eine andere Stelle ursächlich war.

 

 

Streitwert

 

LAG Köln -29.12.2000 - 8 Ta 299/00
Der Streitwert einer Klage auf die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses beträgt in der Regel ein Bruttomonatsgehalt.

 

LAG Rheinland-Pfalz -31.7.1991 - 9 Ta 138/91
Der Streitwert für eine Klage auf die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses kann in der Regel mit einem Bruttomonatsgehalt angesetzt werden.

 

LAG Düsseldorf -26.8.1982 - 7 Ta 191/81
Als Streitwert für die Klage auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses ist in der Regel ein Monatseinkommen anzusetzen.

 


T


U
Unterschrift


LAG Nürnberg-03.08.2005- 4 Ta 153/05
Eine überdimensionierte, aus bloßen Auf- und Abwärtslinien bestehende Unterschrift in einem Arbeitszeugnis erfüllt die formellen Anforderungen nicht, wenn sie den Eindruck erweckt, der Arbeitgeber möchte sich damit vom Zeugnisinhalt distanzieren.

 

BAG - 04.10.2005 - 9 AZR 507/04
Auch im öffentlichen Dienst muss ein Arbeitszeugnis von einem ranghöheren Bediensteten unterschrieben werden.

 

Arbeitsgericht Saarlouis -15.02.2005- 1 Ca 1355/04
Ein Arbeitszeugnis muss gemäß § 126 Abs. 1 BGB vom Aussteller eigenhändig unterschrieben werden. Es kann nicht im Auftrag mit "i. A." unterzeichnet werden.

 

BAG -26.06.2001 - 9 AZR 392/00
Der Unterzeichner eines Arbeitszeugnisses muss gegenüber dem zu bewertenden Arbeitnehmer weisungsbefugt und dies im Arbeitszeugnis beispielsweise durch die Angabe der Positionsbezeichnung erkennbar sein.

 

ArbG Hamm - 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98
Ist der Unterzeichner eines Arbeitszeugnisses vertretungsbefugt, kann dies durch die Zusätze "ppa." oder "i. V." , aber auch durch die Angabe der Positionsbezeichnung kenntlich gemacht werden.

 

V

 

Verlust

 

Hessisches LAG -07.02.2011 -16 Sa 1195/10

Hat ein Arbeitnehmer sein Zeugnis verloren oder zerstört, ist der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, ihm ein Ersatzzeugnis auszustellen.
 

Verwirkung

 

BAG -17.02.1988 - 5 AZR 638/86
Der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses
kann verwirken.


Verzicht auf Zeugnis

 

BAG -16.09.1974 - 5 AZR 255/74
Allgemein gehaltene Ausgleichsklauseln in einem gerichtlichen Vergleich können nicht ohne Weiteres dahin gehend ausgelegt werden, dass sie auch einen Verzicht auf ein qualifiziertes Zeugnis enthalten.

 

W


Widerruf

LAG Bayern -28.07.1972 - 6 Sa 2/72 N 1
Bei tatsächlichen Unrichtigkeiten in einem Arbeitszeugnis kommt seitens des Arbeitgebers ein Zeugniswiderruf in Betracht. Dies gilt auch für Bewertungen, sofern diese auf der Grundlage falscher Tatsachen abgegeben wurden.

 

X

 

Y


Z
Zwischenzeugnis


BAG - 01.10.1998 - 6 AZR 176/97
Beim Ausscheiden eines langjährigen Vorgesetzten kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen.

 

BAG -21.1.1993 - 6 AZR 171/92
Eine Höhergruppierungsklage stellt keinen triftigen Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses dar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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